Unter 'Nichtsichtbare Diebesfallen' versteht man Pulver, Pasten, Flüssigkeiten und Spraysmit UV-Partikeln, die auf stehlenswerte Gegenstände, wie Banknoten, Urkunden, Schmuck, Werkzeuge usw., aufgetragen werden. Beim Berühren der präparierten Objekte haften sie an Fingern und Handflächen. Ein Entdecken und Entfernen vom Spurenträger selbst ist kaum möglich, da schon geringste Mengen zur Kennzeichnung ausreichen und diese mit bloßem Auge nicht wahrgenommen werden. Das Pulver wird einfach mit einem feinem Pinsel, z.B. einem Kosmetikpinsel, auf den betreffen Gegenstand dünn aufgetragen. Zur Sichtbarmachung wird eine UV-Lampe benötigt, welche die UV-Partikel zum leuchten bringt. Die Partikel sind einfach abwaschbar und weder die präparierten Objekte, noch der Dieb werden dauerhaft geschädigt. 'Nichtsichtbare Diebesfallen' werden bevorzugt da eingesetzt, wo es darauf ankommt, z.B. einen vermeintlich Verdächtigen über längeren Zeitraum unauffällig beobachten oder Gegenstände diskret und nicht sichtbar kennzeichnen zu müssen. Selbst geringste Spuren von 'Nichtsichtbare Diebesfallen'-Präparaten können auch nach einem längeren Zeitraum selbst von einem Nichtfachmann ohne jede Schwierigkeit mittels UV-Licht sichtbar gemacht und somit sicher nachgewiesen werden. Pulver für 'Nichtsichtbare Diebesfallen' Markierungspulver von kräftiger, brillant leuchtender Farbe bei Anstrahlung mit UV-Licht - sonst für das Auge so gut wie nicht sichtbar. Das Pulver ist in verschiedenen Farbtönen lieferbar, um es an das zu präparierende Objekt noch besser anpassen und tarnen zu können. Ideal für den Inneneinsatz. Liefermenge 2 oz. (ca. 50 ml). Lieferbar in den Farben: schwarz silbergrau Achtung! Die Bezeichnung 'Nichtsichtbar' deutet auf den Effekt des Artikels und nicht auf dessen Grundeigenschaft hin. Die Pulver bzw. Pasten haben immer eine Grundfarbe, die im Bestellvorgang eingetragen werden muss.