Unter 'Nichtsichtbare Diebesfallen' versteht man Pulver, Pasten, Flüssigkeiten und Sprays, die auf stehlenswerte Gegenstände, wie Banknoten, Urkunden, Schmuck, Werkzeuge usw., aufgetragen werden. Beim Berühren der präparierten Objekte haften sie an Fingern und Handflächen. Ein Entdecken und Entfernen vom Spurenträger selbst ist kaum möglich, da schon geringste Mengen zur Kennzeichnung ausreichen und diese mit bloßem Auge nicht wahrgenommen werden. Die Paste wird einfach mit einem Wattestäbchen auf den Gegenstand aufgetragen. Zur Sichtbarmachung wird eine UV-Lampe benötigt, welche die UV-Partikel zum leuchten bringt. Die Partikel sind einfach abwaschbar und weder die präparierten Objekte, noch der Dieb werden dauerhaft geschädigt. 'Nichtsichtbare Diebesfallen' werden bevorzugt da eingesetzt, wo es darauf ankommt, z.B. einen vermeintlich Verdächtigen über längeren Zeitraum unauffällig beobachten oder Gegenstände diskret und nicht sichtbar kennzeichnen zu müssen. Selbst geringste Spuren von 'Nichtsichtbare Diebesfallen'-Präparaten können auch nach einem längeren Zeitraum selbst von einem Nichtfachmann ohne jede Schwierigkeit mittels UV-Licht sichtbar gemacht und somit sicher nachgewiesen werden. Paste für 'Nichtsichtbare Diebesfallen' Die Paste ermöglicht ein gezieltes und hauchdünnes Auftragen und hat durch ihre Wetterbeständigkeit zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten. Sie ist unempfindlich gegen Regen, Wind, Hitze und Kälte. Sie erhärtet und verläuft nicht. Mit dem bloßen Auge ist sie so gut wie nicht sichtbar - leuchtet jedoch bei UV-Bestrahlung brillant. Ideal für den Außeneinsatz, nicht für den Einsatz auf Geldscheinen. Liefermenge 1 oz., ca. 25 ml. Lieferbar in den Farben: schwarz silbergrau Achtung! Die Bezeichnung 'Nichtsichtbar' deutet auf den Effekt des Artikels und nicht auf dessen Grundeigenschaft hin. Die Pulver bzw. Pasten haben immer eine Grundfarbe, die im Bestellvorgang eingetragen werden muss.