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Radarwarngeräte sind in Deutschland verboten! Nachdem der Gesetzgeber schon seit geraumer Zeit ein Verbot plante, wurde die neue Verordnungs- ermächtigung in das Straßenverkehrsgesetz eingestellt.
Der Einsatz und das betriebsbereite Mitführen von Geräten, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkreten Überwachungs- massnahmen stören, ist ab dem 01.01.2002 verboten. Die Bussgeldkatalog-Verordnung ist seit 01.03.2002 in Kraft.
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